ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN («AGB») DER ZPS CAMPUS

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Aufträge, die der ZPS Campus (nachfolgend «ZPS Campus») erteilt werden.

1.2 Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern ZPS Campus diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der ZPS Campus und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb der Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1.4 Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.stutz-medien.ch publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von ZPS Campus erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.

2. Offerten

Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos, ebenso das erste Beratungsgespräch. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von ZPS Campus erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet. Von der Offerte abweichende Leistungen werden nachofferiert.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. 4. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis ZPS Campus verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. ZPS Campus verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichteten Tätigkeit.

5. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

5.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

5.2 Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

6. Media-Planung und Media-Durchführung

6.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt ZPS Campus nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet ZPS Campus dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

6.2 Bei Media-Leistungen ist ZPS Campus nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden vor erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet ZPS Campus nicht.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde unterstützt ZPS Campus bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch rechtzeitige, klare Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden hat dieser selber zu tragen und wird durch ZPS Campus in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung durch den Kunden

Bei durch den Kunden gelieferte Daten und Dokumente, welche ZPS Campus zur Weiterbearbeitung dienen, geht ZPS Campus davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Jegliche Haftung von ZPS Campus hierfür wird ZPS Campus · Rütihof 8 · 8820 Wädenswil · T +41 44 783 99 11 · info@zps-campus.ch · stutz-medien.ch ausgeschlossen und der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Schadloshaltung von ZPS Campus.

9. Beizug Dritter

9.1 Für alle anfallenden Leistungen behält sich ZPS Campus bei Bedarf das Recht vor, mit ausgewählten Spezialisten zusammenzuarbeiten. ZPS Campus handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden.

9.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ZPS Campus abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, ZPS Campus im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

10.1 Alle von ZPS Campus geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von ZPS Campus. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens ZPS Campus. Von ZPS Campus geschaffene Werke dürfen ohne deren Einverständnis nicht abgeändert werden.

10.2 Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von ZPS Campus einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von ZPS Campus hat eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 10 000.– zur Folge.

11. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend gelieferte Kundendaten sowie nachträgliche Änderungen. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen und zusätzlich verrechnet.

12. Gut zur Ausführung

Das Gut zur Ausführung steht für Form, Gestaltung und Inhalt, nicht aber für Papier/Material, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für allfällige Mängel, die vom Kunden nicht mitgeteilt wurden, übernimmt ZPS Campus keine Haftung.

13. Abnahme

13.1 Die Parteien vereinbaren die Modalitäten der Abnahme schriftlich in der Projektvereinbarung. Die Abnahmebestimmungen enthalten Zeitpunkt, Ablauf und Kriterien. Die Abnahme ist Sache des Kunden; ZPS Campus ist zur Mitwirkung verpflichtet.

13.2 Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen bei Ablieferung der Arbeitsergebnisse selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System vereinbart, kann der Kunde von ZPS Campus verlangen, dass ihm die schriftlich zugesicherten Eigenschaften demonstriert werden.

13.3 Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und zeigen sich bei der Prüfung keine Mängel, gilt die Unterzeichnung des Protokolls durch den Kunden als Abnahme.

13.4 Weigert sich der Kunde an der Abnahme mitzuwirken und zwar aus Gründen, welche ZPS Campus nicht zu vertreten hat, und lässt er eine von ZPS Campus angesetzte Nachfrist von 14 Tagen unbenutzt verstreichen, gilt dies gleichermassen als Abnahme und der Kunde ist zur termingerechten Bezahlung der Vergütung verpflichtet.

14. Daten und Unterlagen

ZPS Campus bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist ZPS Campus ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von ZPS Campus und werden nur auf speziellen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 10).

15. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsfristen

15.1 Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.

15.2 Bei umfangreichen Projekten sind 50% des offerierten Betrags bei Auftragserteilung fällig und zu bezahlen, die restlichen 50% (zzgl. Kosten für allfällige Zusatzleistungen) nach Abschluss des Projekts, 30 Tage nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. ZPS Campus AG · Rütihof 8 · 8820 Wädenswil · T +41 44 783 99 11 · info@stutz-medien.ch · stutz-medien.ch

16. Neben- und Reisekosten

16.1 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Kunden zusätzlich zum Honorar zu erstatten.

16.2 Mit dem Kunden abgesprochene Reisezeit und Spesen im Zusammenhang mit dem Auftrag sind zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu vergüten.

17. Verzug

17.1 Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine schriftlich. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis die Terminpläne bzw. Termine schriftlich anpassen.

17.2 Die Parteien kommen bei Nichteinhalten der vereinbarten Termine gemäss Ziffer

17.1 ohne weiteres in Verzug. Ist eine Partei im Verzug, kann die andere Partei dieser entweder eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, unter Vorbehalt von Ziffer 18.

18. Mängelrüge und Haftung

18.1 Die von ZPS Campus erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt 3 Monate ab Beendigung der vereinbarten Leistungen.

18.2 Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung durch den Kunden hat ZPS Campus das Recht, innert einer angemessenen Nachfrist, den Mangel zu beheben. Gelingt dies nicht, so hat der Kunde ein ausschliessliches Recht auf Minderung der geschuldeten Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes. Verursacht die Nachbesserung übermässige Kosten, kann der Kunde einzig Minderung der Vergütung verlangen. Für unmittelbar verursachte Schäden haftet ZPS Campus insgesamt bis höchstens zur Höhe der vereinbarten Vergütung, jedoch nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

18.3 Jede weitergehende Haftung von ZPS Campus für einen bestimmten Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Weiteren haftet ZPS Campus in keinem Fall für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt und Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel.

19. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat ZPS Campus einen Anspruch auf mindestens 50% des abgemachten Honorars, je nach Arbeitsfortschritt. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat ZPS Campus Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

20. Exklusivität und Verschwiegenheit

Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ZPS Campus jederzeit berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. ZPS Campus ist zu jeder Zeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse des Kunden und die gemeinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des Kunden. Über die Zusammenarbeit als solche darf ZPS Campus ohne anderslautende Vereinbarung kommunizieren. ZPS Campus behält sich das Recht vor, in Medien aller Art einen Verweis auf die Firmen präsenz von ZPS Campus zu platzieren, beispielsweise mit dem Stutz-Medien-Schriftzug.

21. Marketing

ZPS Campus ist es erlaubt, den Kunden und sein Projekt bzw. das Arbeitsergebnis für Marketingzwecke zu nennen und auch Abbildungen und/oder Ausschnitte davon zu zeigen. ZPS Campus darf dem Kunden Informationen über Neuigkeiten zukommen lassen.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen ZPS Campus und Kunde unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der ZPS Campus.